Mutterschaftsgeld beim Bundesamt für Soziale Sicherung beantragen (GKV-familienversichert, max. 210 €)
Geprüft · 04.07.2026Wichtiger Schritt rund um die Geburt.
Kurz gesagt: Als Familienversicherte bekommst du das Mutterschaftsgeld (einmalig bis 210 €) nicht von der Kasse, sondern vom Bundesamt für Soziale Sicherung — online beantragen.
Wann?
Fällig 7 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin; Zeitfenster: 30 Tage.
Worum geht es?
Du bist gesetzlich familienversichert (z. B. über deinen Ehepartner) und angestellt? Dann zahlt nicht die Krankenkasse dein Mutterschaftsgeld, sondern die Mutterschaftsgeldstelle des Bundesamts für Soziale Sicherung — einmalig höchstens 210 €. Den Antrag stellst du online (mit BundID) oder per Post, mit der Bescheinigung über den voraussichtlichen Entbindungstermin; sie darf frühestens sieben Wochen vor dem ET ausgestellt werden. Zusätzlich zahlt dein Arbeitgeber während der Schutzfristen einen Zuschuss auf dein Netto. Viele Familienversicherte verpassen diese Pauschale, weil die eigene Kasse abwinkt — der richtige Ansprechpartner ist das Bundesamt.
Rechtsgrundlage & Quellen
- § 19 Abs. 2 MuSchG — Mutterschaftsgeld zu Lasten des Bundes, höchstens 210 € ↗
- Bundesamt für Soziale Sicherung — Mutterschaftsgeldstelle (gilt ausdrücklich auch für Familienversicherte, geprüft 04.07.2026) ↗
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung — verbindlich ist die Auskunft der zuständigen Behörde.
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