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Eltern-Fristen

Mutterschutz-Rechner: Beginn & Ende berechnen

Mit diesem Mutterschutz-Rechner findest du in Sekunden heraus, wann deine Schutzfrist beginnt und endet. Du brauchst nur den errechneten Geburtstermin (ET): Sechs Wochen vorher beginnt der Mutterschutz, acht Wochen nach der Geburt endet er — zwölf Wochen bei Mehrlingen, medizinischer Frühgeburt oder einer Behinderung des Kindes (§ 3 MuSchG).

Wie der Rechner den Mutterschutz ermittelt

Der Rechner braucht keine persönlichen Daten — er rechnet komplett in deinem Browser. Ausgangspunkt ist immer der errechnete Geburtstermin:

  • Beginn der Schutzfrist: ET minus sechs Wochen (42 Tage). Ab diesem Tag musst du nicht mehr arbeiten.
  • Ende der Schutzfrist: acht Wochen nach der Geburt — oder zwölf Wochen bei Mehrlingen, medizinischer Frühgeburt oder Behinderung des Kindes.

Wichtig: Das Ende rechnet ab dem tatsächlichen Geburtstag neu. Kommt dein Baby früher als errechnet, werden die vor der Geburt nicht genutzten Tage hinten an die Schutzfrist angehängt — du verlierst also keinen Tag. Der berechnete Endtermin ist eine Vorschau auf Basis des ET.

Beispielrechnungen: so liegen die Fristen

Errechneter TerminBeginn SchutzfristEnde (8 Wochen)*
15.11.202604.10.202610.01.2027
01.03.202718.01.202726.04.2027
15.11.2026 (Zwillinge)04.10.202607.02.2027 (12 Wochen)

*Bei Geburt am errechneten Termin. Das Ende rechnet immer ab dem tatsächlichen Geburtstag — dein Datum liefert der Rechner oben in Sekunden.

Mutterschutz bei Frühgeburt berechnen

Bei einer medizinischen Frühgeburt (Frühchen) gilt doppelter Schutz: Die Schutzfrist nach der Geburt verlängert sich auf zwölf Wochen — und zusätzlich werden die Tage angehängt, die du vor der Geburt nicht mehr nehmen konntest (§ 3 Abs. 2 MuSchG).

Beispiel: ET am 15.11., Geburt drei Wochen früher am 25.10. — dann waren 21 Tage der vorgeburtlichen Frist ungenutzt. Nach der Geburt gelten zwölf Wochen plus diese 21 Tage. So verliert eine Frühgeburt keinen einzigen Schutztag, im Gegenteil. Dasselbe Anhängen der ungenutzten Tage gilt übrigens bei jeder Geburt vor dem ET — auch ohne medizinische Frühgeburt, dann mit den regulären acht Wochen.

Arbeiten im Mutterschutz — was gilt?

In den sechs Wochen vor dem Termin darfst du weiterarbeiten, wenn du es ausdrücklich möchtest, und kannst das jederzeit widerrufen. Nach der Geburt gilt dagegen ein absolutes Beschäftigungsverbot. Diese Regeln stehen in § 3 des Mutterschutzgesetzes.

Und das Geld? Mutterschaftsgeld im Überblick

Während der Schutzfristen fällt dein Lohn nicht einfach weg. Gesetzlich versicherte Arbeitnehmerinnen bekommen Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse (bis 13 € pro Kalendertag), der Arbeitgeber stockt in der Regel auf dein Netto auf. Privat oder geringfügig Versicherte erhalten einmalig bis zu 210 € über das Bundesamt für Soziale Sicherung.

Mutterschaftsgeld beantragen — so geht’s

Häufige Fragen zum Mutterschutz

Wann beginnt der Mutterschutz?

Die Schutzfrist beginnt sechs Wochen (42 Tage) vor dem errechneten Geburtstermin. Der Rechner nimmt deinen ET und zieht diese sechs Wochen ab. In dieser Zeit musst du nicht mehr arbeiten — du darfst aber freiwillig weiterarbeiten und diese Entscheidung jederzeit widerrufen (§ 3 MuSchG).

Wann endet die Mutterschutzfrist nach der Geburt?

Grundsätzlich acht Wochen nach der Geburt. Bei Mehrlingsgeburten, einer medizinischen Frühgeburt oder einer Behinderung des Kindes verlängert sich die Frist auf zwölf Wochen (§ 3 MuSchG).

Was passiert, wenn das Baby früher oder später kommt als berechnet?

Die Frist nach der Geburt rechnet immer ab dem tatsächlichen Geburtstag. Kommt dein Kind vor dem ET, werden die Tage der Schutzfrist, die du vor der Geburt nicht nutzen konntest, hinten an die acht (bzw. zwölf) Wochen angehängt. Der berechnete Endtermin ist also eine Vorschau auf Basis des ET.

Wie berechnet man den Mutterschutz genau?

Ausgangspunkt ist immer der errechnete Geburtstermin. Beginn = ET minus 42 Tage (6 Wochen). Ende = tatsächlicher Geburtstag plus 56 Tage (8 Wochen), bei Mehrlingen/medizinischer Frühgeburt/Behinderung plus 84 Tage (12 Wochen). Mehr braucht der Mutterschutz-Rechner nicht.

Muss ich in den sechs Wochen vor dem Termin arbeiten?

Nein. In den sechs Wochen vor dem ET besteht ein Beschäftigungsverbot, von dem du dich nur selbst befreien kannst: Du darfst freiwillig weiterarbeiten, wenn du es ausdrücklich möchtest, und diese Zusage jederzeit zurückziehen. Nach der Geburt gilt dagegen ein absolutes Beschäftigungsverbot (§ 3 MuSchG).

Bekomme ich während des Mutterschutzes Geld?

In der Regel ja. Gesetzlich versicherte Arbeitnehmerinnen erhalten Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse (bis 13 € pro Kalendertag), der Arbeitgeber stockt üblicherweise auf das Nettogehalt auf. Privat oder geringfügig Versicherte bekommen einmalig bis zu 210 € über das Bundesamt für Soziale Sicherung. Die dafür nötige Bescheinigung über den Termin darf frühestens sieben Wochen vor dem ET ausgestellt werden (§ 24i SGB V).

Rechtsgrundlage & Quellen

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung — verbindlich ist die Auskunft der zuständigen Stelle (Krankenkasse, Arbeitgeber, Aufsichtsbehörde).

Für Websites & Blogs: Rechner kostenlos einbetten

Du schreibst über Schwangerschaft, bist Hebamme oder betreibst einen Elternblog? Bette den Mutterschutz-Rechner mit zwei Zeilen HTML in deine Seite ein — kostenlos, ohne Registrierung. Der Rechner läuft komplett im Browser deiner Leserinnen; es werden keinerlei Daten an uns oder Dritte übertragen. Einzige Bedingung: Der Quellenhinweis auf elternfristen.de bleibt sichtbar.

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