Früh in die günstigere Steuerklasse wechseln kann das Elterngeld um tausende Euro erhöhen — das Zeitfenster schließt früh in der Schwangerschaft.
Alle Fristen rund um die Geburt
38 geprüfte Regeln — jede mit Quelle und Prüfdatum. Die persönliche Reihenfolge für eure Situation berechnet die kostenlose Timeline.
🤰 In der Schwangerschaft
Sortiert von früh nach spät — die Timeline rechnet die genauen Daten auf euren Termin.
Ersten Termin in der Frauenarztpraxis machen — dort bekommst du den Mutterpass.
Früh eine Hebamme suchen — in vielen Städten sind sie Monate im Voraus ausgebucht.
Sag deinem Arbeitgeber von der Schwangerschaft, sobald du dich bereit fühlst — erst dann greifen Mutterschutz und Kündigungsschutz.
Klinik oder Geburtshaus in Ruhe vergleichen und dort zur Geburt anmelden.
Kind bei den Wunsch-Kitas vormerken — in manchen Städten geht (und lohnt) das schon vor der Geburt.
Unverheiratet? Mit der gemeinsamen Sorgeerklärung beim Jugendamt bekommt ihr beide das Sorgerecht — geht schon vor der Geburt.
Unverheiratet? Die Vaterschaft am besten schon vor der Geburt anerkennen lassen — beim Jugendamt kostenlos.
Geburtsvorbereitungskurs starten — die Kasse zahlt, aber die Plätze sind begrenzt.
Elternzeit spätestens 7 Wochen vor ihrem Beginn beim Arbeitgeber anmelden — eine E-Mail reicht, der Zugang muss nachweisbar sein.
Als Familienversicherte bekommst du das Mutterschaftsgeld (einmalig bis 210 €) nicht von der Kasse, sondern vom Bundesamt für Soziale Sicherung — online beantragen.
Mutterschaftsgeld (einmalig bis 210 €) online beim Bundesamt für Soziale Sicherung beantragen — mit der Bescheinigung über den Termin.
Die Bescheinigung über den errechneten Termin an deine Krankenkasse schicken — mehr braucht es fürs Mutterschaftsgeld nicht.
Ab jetzt gilt Mutterschutz: In den 6 Wochen vor dem Termin musst du nicht mehr arbeiten (du darfst freiwillig).
Formulare und Nachweise fürs Elterngeld schon vor der Geburt zusammensuchen — dann fehlt nachher nur noch die Geburtsurkunde.
Kliniktasche packen und die wichtigen Papiere (Mutterpass, Ausweise, Unterlagen) in eine Mappe legen.
👶 Rund um die Geburt und danach
Ab hier zählt das echte Geburtsdatum — viele Schritte bauen aufeinander auf.
Elterngeld direkt nach der Geburt beantragen — rückwirkend gibt es nur die letzten 3 Lebensmonate.
Die Geburt muss binnen einer Woche beim Standesamt angezeigt werden — die Klinik erledigt das meist für euch.
Gleich mehrere Geburtsurkunden bestellen — Elterngeld, Kindergeld und Krankenkasse wollen je ein Exemplar.
Kind nach der Geburt formlos bei deiner Krankenkasse anmelden — die Familienversicherung kostet nichts.
Kinderarztpraxis suchen und anmelden — spätestens für die U3 braucht ihr einen Termin.
Kindergeld bei der Familienkasse beantragen — rückwirkend gibt es höchstens 6 Monate.
Kind binnen 2 Monaten beim privaten Versicherer nachmelden — dann muss er es ohne Gesundheitsprüfung aufnehmen.
Die U1 passiert direkt nach der Geburt im Kreißsaal — ihr müsst nichts organisieren.
U2 zwischen dem 3. und 10. Lebenstag — in der Klinik oder in der Kinderarztpraxis.
Frag beim Einwohnermeldeamt nach, ob euer Kind automatisch gemeldet wurde — meist ja, aber sicher ist sicher.
Alleinerziehend und der andere Elternteil zahlt nicht? Dann springt das Jugendamt mit Unterhaltsvorschuss ein — der Antrag lohnt schnell.
U3 in der 4.–5. Lebenswoche in der Kinderarztpraxis — Termin früh ausmachen.
Bei kleinerem Einkommen kurz prüfen, ob euch zusätzlich zum Kindergeld der Kinderzuschlag zusteht.
Mit Kind steigt oft der Wohngeld-Anspruch — kurz prüfen, ob sich ein (neuer) Antrag lohnt.
Rückbildungskurs buchen — der Start muss in den ersten 4 Monaten liegen, sonst zahlt die Kasse nicht.
Der Kinderfreibetrag kommt in der Regel automatisch — nur auf der Lohnabrechnung prüfen, nichts beantragen.
U4 im 3.–4. Lebensmonat in der Kinderarztpraxis.
Bei den vorgemerkten Kitas nachhaken und die Eingewöhnung planen.
U5 im 6.–7. Lebensmonat in der Kinderarztpraxis.
Für eine spätere Elternzeit-Phase gelten wieder Fristen: 7 Wochen Vorlauf (vor dem 3. Geburtstag) bzw. 13 Wochen danach.
U6 im 10.–12. Lebensmonat in der Kinderarztpraxis.
Nur Sachsen: Es gibt (noch) ein Landeserziehungsgeld — vor dem Antrag den aktuellen Stand prüfen, die Abschaffung ist angekündigt.