Unabhängiger privater Service — kein amtliches Angebot · alle Angaben mit Quelle und Prüfdatum
Eltern-Fristen

Alle Fristen rund um die Geburt

38 geprüfte Regeln — jede mit Quelle und Prüfdatum. Die persönliche Reihenfolge für eure Situation berechnet die kostenlose Timeline.

🤰 In der Schwangerschaft

Sortiert von früh nach spät — die Timeline rechnet die genauen Daten auf euren Termin.

Steuerklassenwechsel prüfen (Elterngeld-Hebel)GELD

Früh in die günstigere Steuerklasse wechseln kann das Elterngeld um tausende Euro erhöhen — das Zeitfenster schließt früh in der Schwangerschaft.

Erstuntersuchung beim Frauenarzt, Mutterpass erhalten

Ersten Termin in der Frauenarztpraxis machen — dort bekommst du den Mutterpass.

Hebamme suchen

Früh eine Hebamme suchen — in vielen Städten sind sie Monate im Voraus ausgebucht.

Arbeitgeber über die Schwangerschaft informieren

Sag deinem Arbeitgeber von der Schwangerschaft, sobald du dich bereit fühlst — erst dann greifen Mutterschutz und Kündigungsschutz.

Geburtsklinik oder Geburtshaus vergleichen und anmelden

Klinik oder Geburtshaus in Ruhe vergleichen und dort zur Geburt anmelden.

Kita-Anmeldung / Vormerkung prüfen (je nach Stadt schon vor der Geburt!)

Kind bei den Wunsch-Kitas vormerken — in manchen Städten geht (und lohnt) das schon vor der Geburt.

Gemeinsame Sorgeerklärung abgeben

Unverheiratet? Mit der gemeinsamen Sorgeerklärung beim Jugendamt bekommt ihr beide das Sorgerecht — geht schon vor der Geburt.

Vaterschaftsanerkennung (am besten schon vor der Geburt)

Unverheiratet? Die Vaterschaft am besten schon vor der Geburt anerkennen lassen — beim Jugendamt kostenlos.

Geburtsvorbereitungskurs beginnen

Geburtsvorbereitungskurs starten — die Kasse zahlt, aber die Plätze sind begrenzt.

Elternzeit beim Arbeitgeber anmelden (7-Wochen-Frist!)GELD

Elternzeit spätestens 7 Wochen vor ihrem Beginn beim Arbeitgeber anmelden — eine E-Mail reicht, der Zugang muss nachweisbar sein.

Mutterschaftsgeld beim Bundesamt für Soziale Sicherung beantragen (GKV-familienversichert, max. 210 €)

Als Familienversicherte bekommst du das Mutterschaftsgeld (einmalig bis 210 €) nicht von der Kasse, sondern vom Bundesamt für Soziale Sicherung — online beantragen.

Mutterschaftsgeld beim Bundesamt für Soziale Sicherung beantragen (max. 210 €)

Mutterschaftsgeld (einmalig bis 210 €) online beim Bundesamt für Soziale Sicherung beantragen — mit der Bescheinigung über den Termin.

Mutterschaftsgeld bei der Krankenkasse beantragen

Die Bescheinigung über den errechneten Termin an deine Krankenkasse schicken — mehr braucht es fürs Mutterschaftsgeld nicht.

Mutterschutz beginnt (6 Wochen vor dem ET)

Ab jetzt gilt Mutterschutz: In den 6 Wochen vor dem Termin musst du nicht mehr arbeiten (du darfst freiwillig).

Elterngeldantrag vorbereiten (Formulare + Nachweise sammeln)

Formulare und Nachweise fürs Elterngeld schon vor der Geburt zusammensuchen — dann fehlt nachher nur noch die Geburtsurkunde.

Kliniktasche packen, Dokumentenmappe zusammenstellen

Kliniktasche packen und die wichtigen Papiere (Mutterpass, Ausweise, Unterlagen) in eine Mappe legen.

👶 Rund um die Geburt und danach

Ab hier zählt das echte Geburtsdatum — viele Schritte bauen aufeinander auf.

Elterngeld beantragen (rückwirkend max. 3 Lebensmonate!)GELD

Elterngeld direkt nach der Geburt beantragen — rückwirkend gibt es nur die letzten 3 Lebensmonate.

Geburtsanzeige beim Standesamt (binnen einer Woche)

Die Geburt muss binnen einer Woche beim Standesamt angezeigt werden — die Klinik erledigt das meist für euch.

Geburtsurkunden bestellen (mehrere Exemplare!)

Gleich mehrere Geburtsurkunden bestellen — Elterngeld, Kindergeld und Krankenkasse wollen je ein Exemplar.

Kind bei der Krankenkasse anmelden (Familienversicherung)

Kind nach der Geburt formlos bei deiner Krankenkasse anmelden — die Familienversicherung kostet nichts.

Kinderarztpraxis suchen und anmelden

Kinderarztpraxis suchen und anmelden — spätestens für die U3 braucht ihr einen Termin.

Kindergeld beantragen (rückwirkend max. 6 Monate)GELD

Kindergeld bei der Familienkasse beantragen — rückwirkend gibt es höchstens 6 Monate.

PKV-Kindernachversicherung (binnen 2 Monaten — Annahmezwang sichern!)GELD

Kind binnen 2 Monaten beim privaten Versicherer nachmelden — dann muss er es ohne Gesundheitsprüfung aufnehmen.

U1 — Neugeborenen-Erstuntersuchung (direkt nach der Geburt)

Die U1 passiert direkt nach der Geburt im Kreißsaal — ihr müsst nichts organisieren.

U2 — Neugeborenen-Basisuntersuchung (3.–10. Lebenstag)

U2 zwischen dem 3. und 10. Lebenstag — in der Klinik oder in der Kinderarztpraxis.

Anmeldung des Kindes beim Einwohnermeldeamt prüfen

Frag beim Einwohnermeldeamt nach, ob euer Kind automatisch gemeldet wurde — meist ja, aber sicher ist sicher.

Unterhaltsvorschuss prüfen (Alleinerziehende)

Alleinerziehend und der andere Elternteil zahlt nicht? Dann springt das Jugendamt mit Unterhaltsvorschuss ein — der Antrag lohnt schnell.

U3 — Vorsorgeuntersuchung (4.–5. Lebenswoche)

U3 in der 4.–5. Lebenswoche in der Kinderarztpraxis — Termin früh ausmachen.

Selbst-Check: Habt ihr Anspruch auf Kinderzuschlag?

Bei kleinerem Einkommen kurz prüfen, ob euch zusätzlich zum Kindergeld der Kinderzuschlag zusteht.

Selbst-Check: Wohngeld — erstmals Anspruch oder Erhöhung?

Mit Kind steigt oft der Wohngeld-Anspruch — kurz prüfen, ob sich ein (neuer) Antrag lohnt.

Rückbildungskurs planen (Start in den ersten 4 Monaten)

Rückbildungskurs buchen — der Start muss in den ersten 4 Monaten liegen, sonst zahlt die Kasse nicht.

Info: Kinderfreibetrag und Lohnsteuermerkmale nach der Geburt

Der Kinderfreibetrag kommt in der Regel automatisch — nur auf der Lohnabrechnung prüfen, nichts beantragen.

U4 — Vorsorgeuntersuchung (3.–4. Lebensmonat)

U4 im 3.–4. Lebensmonat in der Kinderarztpraxis.

Kita-Anmeldungen nachfassen, Eingewöhnung planen

Bei den vorgemerkten Kitas nachhaken und die Eingewöhnung planen.

U5 — Vorsorgeuntersuchung (6.–7. Lebensmonat)

U5 im 6.–7. Lebensmonat in der Kinderarztpraxis.

Zweite Elternzeit-Phase planen (Fristen 7 bzw. 13 Wochen!)

Für eine spätere Elternzeit-Phase gelten wieder Fristen: 7 Wochen Vorlauf (vor dem 3. Geburtstag) bzw. 13 Wochen danach.

U6 — Vorsorgeuntersuchung (10.–12. Lebensmonat)

U6 im 10.–12. Lebensmonat in der Kinderarztpraxis.

Sächsisches Landeserziehungsgeld — aktueller Stand (nur Sachsen)

Nur Sachsen: Es gibt (noch) ein Landeserziehungsgeld — vor dem Antrag den aktuellen Stand prüfen, die Abschaffung ist angekündigt.