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Eltern-Fristen

Papierkram nach der Geburt: die richtige Reihenfolge

Stand · 11.07.2026Alle Schritte mit Quellen im Fristen-Bereich verlinkt.

Kurz gesagt: Die Reihenfolge ist kein Zufall — jeder Schritt schaltet den nächsten frei. Erst die Geburtsurkunde, dann Kindergeld und Elterngeld (die beiden mit den harten Rückwirkungs-Fristen), dann Krankenkasse und Feinschliff.

1 · Geburtsanzeige — macht meist die Klinik

Die Klinik oder das Geburtshaus meldet die Geburt ans Standesamt; bei Hausgeburten zeigt ihr sie selbst binnen einer Woche an. Euer Job vorher: die Dokumente in die Kliniktasche (Ausweise, Heiratsurkunde bzw. Vaterschaftsanerkennung, Geburtsurkunden der Eltern).

2 · Geburtsurkunden bestellen — der Schlüssel zu allem

Beim Standesamt des Geburtsorts, oft online. Direkt mehrere Ausfertigungen nehmen: Die gebührenfreien Exemplare für Kindergeld und Elterngeld sind zweckgebunden. Ohne Urkunde geht bei den nächsten Schritten fast nichts.

3 · Kindergeld beantragen (Frist: rückwirkend max. 6 Monate)

Formular KG1 + Anlage Kind bei der Familienkasse, online mit BundID sogar ohne Unterschrift. Die Steuer-ID des Kindes kommt nach der Geburtsanmeldung automatisch per Post — der Antrag kann aber schon vorher raus, die ID lässt sich nachreichen.

4 · Elterngeld beantragen (Frist: rückwirkend max. 3 Lebensmonate!)

Die schärfste Geldfrist im System. Idealerweise habt ihr den Antrag vor der Geburt vorbereitet — dann fehlt jetzt nur die Geburtsurkunde. Zuständig ist die Elterngeldstelle eures Bundeslandes, in zehn Ländern geht es online.

5 · Kind bei der Krankenkasse anmelden

GKV: Familienversicherung ist beitragsfrei und gilt rückwirkend ab Geburt — trotzdem zügig melden, die Kasse braucht es für die Versichertenkarte (wichtig für U-Untersuchungen). PKV: Kindernachversicherung binnen 2 Monaten sichert die Aufnahme ohne Gesundheitsprüfung.

6 · Arbeitgeber & Mutterschaftsgeld-Rest

Dem Arbeitgeber die Geburt mitteilen (er braucht sie für den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld in der Schutzfrist nach der Geburt) und der Krankenkasse das Geburtsdatum durchgeben — sie zahlt die Schutzfrist nach der Geburt erst nach dieser Meldung zu Ende.

7 · Feinschliff: Steuer & Extras

Kinderfreibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen (wirkt bei Soli/Kirchensteuer), Kinderzuschlag prüfen bei kleinem Einkommen, Wohngeld-Anpassung falls bezogen — und die Kassen-Extras (Rufbereitschaft, Budgets) nicht verfallen lassen.

Der eine Tipp, der alles leichter macht

Erledigt vor der Geburt, was vor der Geburt geht: Elterngeldantrag vorbereiten, Kliniktasche mit Dokumentenmappe packen, bei Unverheirateten Vaterschaftsanerkennung und Sorgeerklärung schon beim Jugendamt unterschreiben. Dann ist das Wochenbett fürs Baby da, nicht fürs Amt. Alle Details: alle Fristen im Überblick und die Behörden-Checklisten (was mitbringen, wie viele Kopien).

Etwas veraltet oder falsch? Kurz melden — wir prüfen jede Angabe.

Oder ihr lasst rechnen statt merken

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