Elterngeld-Reform: Was gilt wirklich — und für wen?
Stand · 11.07.2026Wir aktualisieren diese Seite bei jedem Schritt des Gesetzgebungsverfahrens.
Kurz gesagt: Es gibt einen Reformentwurf, kein Gesetz. Er soll frühestens für Geburten ab November 2027 gelten. Wer jetzt schwanger ist, plant zu 100 % nach heutigem Recht — 12 bzw. 14 Monate, 300 bis 1.800 €.
Was im Entwurf steht
Das Bundesfamilienministerium hat Anfang Juli 2026 einen Referentenentwurf zur Reform des Elterngelds vorgelegt. Die Kernpunkte:
- 12 statt 14 Monate maximale Bezugsdauer — im neuen „3-3-6-Modell“: je drei Monate sind für jedes Elternteil reserviert, sechs weitere frei aufteilbar. Die bisherigen zwei „Partnermonate“ werden also zu drei — insgesamt wird der Topf aber kleiner.
- Höhere Beträge: Der Mindestbetrag soll von 300 € auf 330 € steigen, der Höchstbetrag von 1.800 € auf 1.900 €. Die Ersatzrate (65 % des Netto) bleibt.
- Alleinerziehende sollen weiterhin die volle Bezugsdauer allein ausschöpfen können.
Hintergrund ist ein Sparziel von rund 500 Millionen Euro pro Jahr im Familienetat.
Der entscheidende Punkt: Es ist (noch) kein Gesetz
Der Entwurf steckt in der Ressortabstimmung — also der Abstimmung zwischen den Ministerien, noch vor Kabinett, Bundestag und Bundesrat. Auf diesem Weg ändern sich Entwürfe regelmäßig, manche scheitern ganz. Und selbst wenn alles durchgeht: Laut Entwurf sollen die neuen Regeln erst für Geburten ab dem 1. November 2027 gelten.
Das heißt praktisch: Niemand, der heute schwanger ist, ist betroffen. Wer aktuell einen errechneten Termin hat, entbindet lange vor dem Stichtag — für euch gelten die heutigen Regeln ohne Wenn und Aber.
Was heute gilt (und womit ihr rechnen könnt)
- Basiselterngeld: 12 Monate, plus 2 Partnermonate = 14 Monate
- Höhe: 65 % des maßgeblichen Netto, mindestens 300 €, höchstens 1.800 €
- ElterngeldPlus: doppelte Dauer bei halbem Höchstbetrag — gut bei Teilzeit im Bezug
- Die wichtigste Frist bleibt unverändert: Elterngeld gibt es rückwirkend nur für 3 Lebensmonate
Und die anderen Schlagzeilen?
„Kindergeld wird gekürzt“ — nein. Das Kindergeld ist zum 1. Januar 2026 auf 259 € pro Kind gestiegen. Gestrichen werden soll der Kindersofortzuschlag (25 €), der nur Familien im Bürgergeld-Bezug betrifft. Beschlossen und positiv: Ab 2027 wird Kindergeld schrittweise automatisch nach der Geburt gezahlt — ganz ohne Antrag.
„Elternzeit wird verkürzt“ — dafür gibt es keinen Entwurf. Die Schlagzeilen meinen fast immer die Elterngeld-Bezugsdauer. Die Elternzeit selbst (bis zu 36 Monate) und die 7-Wochen-Anmeldefrist sind unangetastet.
Quellen
- ZDFheute — Elterngeld: Bezugsdauer und Regeln, geplante Änderungen ↗
- Tagesspiegel — Gesetzesentwurf für Elterngeld-Reform: Stichtag und Details ↗
- Bundesagentur für Arbeit — Kindergeld steigt 2026 auf 259 € ↗
- Bundesfinanzministerium — Kabinett beschließt antragsloses Kindergeld ↗
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