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Eltern-Fristen

Elterngeld-Reform: Was gilt wirklich — und für wen?

Stand · 11.07.2026Wir aktualisieren diese Seite bei jedem Schritt des Gesetzgebungsverfahrens.

Kurz gesagt: Es gibt einen Reformentwurf, kein Gesetz. Er soll frühestens für Geburten ab November 2027 gelten. Wer jetzt schwanger ist, plant zu 100 % nach heutigem Recht — 12 bzw. 14 Monate, 300 bis 1.800 €.

Was im Entwurf steht

Das Bundesfamilienministerium hat Anfang Juli 2026 einen Referentenentwurf zur Reform des Elterngelds vorgelegt. Die Kernpunkte:

Hintergrund ist ein Sparziel von rund 500 Millionen Euro pro Jahr im Familienetat.

Der entscheidende Punkt: Es ist (noch) kein Gesetz

Der Entwurf steckt in der Ressortabstimmung — also der Abstimmung zwischen den Ministerien, noch vor Kabinett, Bundestag und Bundesrat. Auf diesem Weg ändern sich Entwürfe regelmäßig, manche scheitern ganz. Und selbst wenn alles durchgeht: Laut Entwurf sollen die neuen Regeln erst für Geburten ab dem 1. November 2027 gelten.

Das heißt praktisch: Niemand, der heute schwanger ist, ist betroffen. Wer aktuell einen errechneten Termin hat, entbindet lange vor dem Stichtag — für euch gelten die heutigen Regeln ohne Wenn und Aber.

Was heute gilt (und womit ihr rechnen könnt)

Und die anderen Schlagzeilen?

„Kindergeld wird gekürzt“ — nein. Das Kindergeld ist zum 1. Januar 2026 auf 259 € pro Kind gestiegen. Gestrichen werden soll der Kindersofortzuschlag (25 €), der nur Familien im Bürgergeld-Bezug betrifft. Beschlossen und positiv: Ab 2027 wird Kindergeld schrittweise automatisch nach der Geburt gezahlt — ganz ohne Antrag.

„Elternzeit wird verkürzt“ — dafür gibt es keinen Entwurf. Die Schlagzeilen meinen fast immer die Elterngeld-Bezugsdauer. Die Elternzeit selbst (bis zu 36 Monate) und die 7-Wochen-Anmeldefrist sind unangetastet.

Quellen

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung — verbindlich ist die Auskunft der zuständigen Behörde.

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Was gilt für euren Termin?

Die Timeline rechnet alle Fristen nach heutigem Recht auf euren errechneten Termin — und wird am Tag einer Gesetzesänderung aktualisiert.

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