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Eltern-Fristen

Erklärung zur Barrierefreiheit

Stand: 21.08.2026

Geltungsbereich

Diese Erklärung gilt für die Website und Web-Anwendung elternfristen.de (Eltern-Fristen). Als Anbieter einer digitalen Dienstleistung für Verbraucher setzen wir die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) um. Maßstab ist die europäische Norm EN 301 549 mit den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Konformitätsstufe AA.

Stand der Vereinbarkeit

Die Website ist mit den genannten Anforderungen weitgehend vereinbar. Umgesetzt sind unter anderem: vollständige Tastaturbedienbarkeit mit sichtbarem Fokus, Sprungnavigation („Zum Inhalt springen“), programmatisch verknüpfte Formularbeschriftungen, ausreichende Farbkontraste für Text und Bedienelemente, Textalternativen für Grafiken, Zoom bis 500 % ohne Funktionsverlust sowie eine klare Überschriften- und Landmarken-Struktur.

Bekannte Einschränkungen, an denen wir arbeiten: Einzelne Statusänderungen in der interaktiven Timeline (z. B. das Abhaken einer Aufgabe) werden von Screenreadern noch nicht durchgängig angesagt, und die druckbaren PDF-/Druckansichten sind für die Ausgabe auf Papier optimiert und nicht vollständig als barrierefreie Dokumente ausgezeichnet.

Rückmeldung und Kontakt

Du bist auf eine Barriere gestoßen? Schreib uns an hallo@elternfristen.de — wir antworten zügig und beheben gemeldete Barrieren mit Vorrang.

Marktüberwachung

Zuständig für die Überwachung der Barrierefreiheitsanforderungen nach dem BFSG ist die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt. An sie kannst du dich wenden, wenn du der Auffassung bist, dass unsere Dienstleistung die Anforderungen nicht erfüllt und wir deiner Rückmeldung nicht abgeholfen haben.

Siehe auch: Impressum · Datenschutz · AGB