Elternzeit-Rechner: Fristen berechnen
Mit diesem Elternzeit-Rechner findest du in Sekunden die drei Termine, an denen alles hängt: den spätesten Anmeldetermin beim Arbeitgeber (sieben Wochen vor dem Beginn, § 16 BEEG), den Beginn der Elternzeit der Mutter nach der Mutterschutzfrist und das späteste Ende zum dritten Geburtstag. Du brauchst nur den errechneten Termin oder das Geburtsdatum.
Wie der Rechner die Elternzeit ermittelt
- Anmeldung für Elternzeit ab Geburt: Termin minus sieben Wochen (49 Tage). Bis dahin muss die Anmeldung beim Arbeitgeber angekommen sein — der Zugang zählt, nicht das Absenden (§ 16 BEEG).
- Beginn bei der Mutter: Die achtwöchige Mutterschutzfrist nach der Geburt (§ 3 MuSchG) wird auf die Elternzeit angerechnet (§ 15 Abs. 2 BEEG) — die Elternzeit schließt direkt an. Für die Anmeldung bleibt damit nur etwa eine Woche nach der Geburt; besser vorher erledigen.
- Spätestes Ende: Elternzeit ist bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres möglich — also bis zum Tag vor dem dritten Geburtstag. Bis zu 24 Monate lassen sich alternativ zwischen drittem und achtem Geburtstag nehmen (Anmeldefrist dann 13 Wochen).
Wichtig: Mit der ersten Anmeldung legst du verbindlich fest, wie du die Elternzeit in den ersten zwei Lebensjahren verteilst (§ 16 Abs. 1 BEEG) — spätere Änderungen brauchen grundsätzlich die Zustimmung des Arbeitgebers.
Elternzeit und Geld: an das Elterngeld denken
Elternzeit (arbeitsrechtlich, beim Arbeitgeber) und Elterngeld (Geldleistung, bei der Elterngeldstelle) sind zwei getrennte Anträge mit getrennten Fristen. Das Elterngeld wird rückwirkend nur für die letzten drei Lebensmonate gezahlt — wer beides zusammen plant, verschenkt nichts.
Häufige Fragen zur Elternzeit
Wie lange vorher muss ich Elternzeit anmelden?
Spätestens sieben Wochen vor dem gewünschten Beginn muss die Anmeldung beim Arbeitgeber sein (§ 16 BEEG). Wer direkt ab der Geburt Elternzeit nehmen will, rechnet ab dem errechneten Termin zurück — also spätestens sieben Wochen vor dem ET anmelden. Der Rechner nennt dir das genaue Datum.
Wann muss die Mutter ihre Elternzeit anmelden?
Die Elternzeit der Mutter schließt normalerweise direkt an die achtwöchige Mutterschutzfrist an; die Schutzfrist wird auf die Elternzeit angerechnet (§ 15 Abs. 2 BEEG). Sieben Wochen vor diesem Beginn heißt praktisch: spätestens rund eine Woche nach der Geburt anmelden — am entspanntesten erledigt man das schon vor der Geburt.
Wie lange kann ich Elternzeit nehmen?
Jeder Elternteil hat Anspruch auf bis zu drei Jahre Elternzeit pro Kind — spätestens bis zum Tag vor dem dritten Geburtstag. Bis zu 24 Monate davon können auch später, zwischen dem dritten und achten Geburtstag, genommen werden; dafür gilt eine längere Anmeldefrist von 13 Wochen (§§ 15, 16 BEEG).
Was passiert, wenn ich die 7-Wochen-Frist verpasse?
Die Elternzeit verschiebt sich entsprechend nach hinten — der Anspruch selbst geht nicht verloren. Wer den Start ab Geburt verpasst, verliert aber unter Umständen Wochen mit dem Kind. Deshalb: sofort anmelden, sobald die Planung steht.
Reicht eine E-Mail für die Anmeldung?
Ja. Seit Mai 2025 genügt die Textform — eine E-Mail reicht also. Wichtig ist der Nachweis des Zugangs: um eine kurze Empfangsbestätigung bitten oder das Gespräch schriftlich nachfassen.
Rechtsgrundlage & Quellen
- § 15 BEEG — Anspruch auf Elternzeit (Dauer, Anrechnung der Schutzfrist) ↗
- § 16 BEEG — Inanspruchnahme der Elternzeit (7- und 13-Wochen-Frist, Textform) ↗
- § 3 MuSchG — Schutzfristen vor und nach der Entbindung ↗
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung — verbindlich ist die Auskunft deines Arbeitgebers bzw. der zuständigen Stelle.
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