Elterngeld & Fristen in Schleswig-Holstein
Geprüft · 04.07.2026Alle Angaben mit Quelle. Verbindlich ist die Auskunft der Behörde.
Deine Elterngeldstelle
Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit (LASG) — Elterngeldstellen mit Außenstellen nach Kreisen — Landesbehörde (früher: Landesamt für Soziale Dienste), Außenstellen u. a. in Lübeck, Schleswig, Heide und Neumünster; Online-Antrag über ElterngeldDigital seit Oktober 2025.
Online-Antrag über ElterngeldDigital möglich.
Wichtig überall: Elterngeld wird rückwirkend nur für die letzten 3 Lebensmonate gezahlt — zur Frist im Detail.
Landesleistung zusätzlich zum Elterngeld
Schleswig-Holstein zahlt aktuell keine eigene Landesleistung zusätzlich zum Bundes-Elterngeld.
Gesetzliche Feiertage in Schleswig-Holstein
Relevant für Fristen: Fällt ein Fristende auf einen Feiertag oder ein Wochenende, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag — verlass dich aber nie darauf.
Neujahr · Karfreitag · Ostermontag · Tag der Arbeit · Christi Himmelfahrt · Pfingstmontag · Tag der Deutschen Einheit · Reformationstag · 1. Weihnachtstag · 2. Weihnachtstag
Häufige Fragen zum Elterngeld in Schleswig-Holstein
Wo beantrage ich Elterngeld in Schleswig-Holstein?
Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit (LASG) — Elterngeldstellen mit Außenstellen nach Kreisen — Landesbehörde (früher: Landesamt für Soziale Dienste), Außenstellen u. a. in Lübeck, Schleswig, Heide und Neumünster; Online-Antrag über ElterngeldDigital seit Oktober 2025.
Kann ich Elterngeld in Schleswig-Holstein online beantragen?
Ja — Schleswig-Holstein nimmt am Online-Portal ElterngeldDigital teil. Dort füllst du den Antrag geführt aus; je nach Land wird er digital übermittelt oder ausgedruckt und unterschrieben eingereicht.
Gibt es in Schleswig-Holstein eine Landesleistung zusätzlich zum Elterngeld?
Nein — Schleswig-Holstein zahlt aktuell keine eigene Landesleistung zusätzlich zum Bundes-Elterngeld.
Bis wann muss ich Elterngeld beantragen?
Eine harte Antragsfrist gibt es nicht — aber Elterngeld wird rückwirkend nur für die letzten drei Lebensmonate vor dem Antragsmonat gezahlt (§ 7 BEEG). Wer später beantragt, verliert Monate unwiederbringlich. Der Antrag ist erst nach der Geburt möglich, lässt sich aber vollständig vorbereiten.
Etwas veraltet oder falsch? Kurz melden — wir prüfen jede Angabe.
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