Elterngeld & Fristen in Sachsen
Geprüft · 04.07.2026Alle Angaben mit Quelle. Verbindlich ist die Auskunft der Behörde.
Deine Elterngeldstelle
Elterngeld-/Erziehungsgeldstellen der Landkreise und kreisfreien Städte — Zuständig ist der Landkreis bzw. die kreisfreie Stadt des Wohnorts; Online-Antrag über Amt24 möglich.
Kein ElterngeldDigital — es gilt das Antragsverfahren des Landes (Formular bzw. eigenes Online-Portal).
Wichtig überall: Elterngeld wird rückwirkend nur für die letzten 3 Lebensmonate gezahlt — zur Frist im Detail.
Landesleistung zusätzlich zum Elterngeld
Sächsisches Landeserziehungsgeld: 150–300 €/Monat im 2. oder 3. Lebensjahr, einkommensabhängig, nur ohne staatlich geförderten Kita-Platz. Achtung: Die Landesregierung hat die Abschaffung zum Doppelhaushalt 2027/28 angekündigt — Fortbestand jährlich prüfen. Details ↗
Gesetzliche Feiertage in Sachsen
Relevant für Fristen: Fällt ein Fristende auf einen Feiertag oder ein Wochenende, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag — verlass dich aber nie darauf.
Neujahr · Karfreitag · Ostermontag · Tag der Arbeit · Christi Himmelfahrt · Pfingstmontag · Tag der Deutschen Einheit · Reformationstag · Buß- und Bettag · 1. Weihnachtstag · 2. Weihnachtstag
Sachsen ist das einzige Land mit dem Buß- und Bettag als gesetzlichem Feiertag. Fronleichnam ist nur in einzelnen katholisch geprägten Gemeinden der Oberlausitz Feiertag (kommunal, nicht in der Liste).
Häufige Fragen zum Elterngeld in Sachsen
Wo beantrage ich Elterngeld in Sachsen?
Elterngeld-/Erziehungsgeldstellen der Landkreise und kreisfreien Städte — Zuständig ist der Landkreis bzw. die kreisfreie Stadt des Wohnorts; Online-Antrag über Amt24 möglich.
Kann ich Elterngeld in Sachsen online beantragen?
Sachsen nimmt nicht an ElterngeldDigital teil — es gilt das Antragsverfahren des Landes (Papierformular bzw. eigenes Online-Portal der Elterngeldstelle).
Gibt es in Sachsen eine Landesleistung zusätzlich zum Elterngeld?
Ja: Sächsisches Landeserziehungsgeld. 150–300 €/Monat im 2. oder 3. Lebensjahr, einkommensabhängig, nur ohne staatlich geförderten Kita-Platz. Achtung: Die Landesregierung hat die Abschaffung zum Doppelhaushalt 2027/28 angekündigt — Fortbestand jährlich prüfen.
Bis wann muss ich Elterngeld beantragen?
Eine harte Antragsfrist gibt es nicht — aber Elterngeld wird rückwirkend nur für die letzten drei Lebensmonate vor dem Antragsmonat gezahlt (§ 7 BEEG). Wer später beantragt, verliert Monate unwiederbringlich. Der Antrag ist erst nach der Geburt möglich, lässt sich aber vollständig vorbereiten.
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