Arbeitgeber über die Schwangerschaft informieren
Geprüft · 04.07.2026Wichtiger Schritt rund um die Geburt.
Kurz gesagt: Sag deinem Arbeitgeber von der Schwangerschaft, sobald du dich bereit fühlst — erst dann greifen Mutterschutz und Kündigungsschutz.
Wann?
Fällig 28 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin; Zeitfenster: 22 Wochen.
Worum geht es?
Es gibt keine gesetzliche Frist, deinem Arbeitgeber die Schwangerschaft zu melden — das Gesetz sagt nur, du 'sollst' es tun, sobald du davon weißt. Viele warten bis nach der 12. Woche. Wichtig: Erst ab der Mitteilung greifen Kündigungsschutz und die Pflicht des Arbeitgebers, deinen Arbeitsplatz auf Gefahren zu prüfen. Falls dir gekündigt wird, bevor du es gemeldet hast: Du kannst die Schwangerschaft noch bis zwei Wochen nach Zugang der Kündigung nachmelden — dann gilt der Schutz trotzdem. Teile am besten auch den voraussichtlichen Entbindungstermin mit.
Rechtsgrundlage & Quellen
- § 15 MuSchG — Mitteilung der Schwangerschaft (Soll-Vorschrift) ↗
- § 17 MuSchG — Kündigungsverbot, 2-Wochen-Nachmeldung ↗
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung — verbindlich ist die Auskunft der zuständigen Behörde.
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