Arbeitgeber über die Schwangerschaft informieren
Geprüft · 04.07.2026Wichtiger Schritt rund um die Geburt.
Kurz gesagt: Sag deinem Arbeitgeber von der Schwangerschaft, sobald du dich bereit fühlst — erst dann greifen Mutterschutz und Kündigungsschutz.
Wann?
Fällig 28 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin; Zeitfenster: 22 Wochen.
Worum geht es?
Es gibt keine gesetzliche Frist, deinem Arbeitgeber die Schwangerschaft zu melden — das Gesetz sagt nur, du 'sollst' es tun, sobald du davon weißt. Viele warten bis nach der 12. Woche. Wichtig: Erst ab der Mitteilung greifen Kündigungsschutz und die Pflicht des Arbeitgebers, deinen Arbeitsplatz auf Gefahren zu prüfen. Falls dir gekündigt wird, bevor du es gemeldet hast: Du kannst die Schwangerschaft noch bis zwei Wochen nach Zugang der Kündigung nachmelden — dann gilt der Schutz trotzdem. Teile am besten auch den voraussichtlichen Entbindungstermin mit.
Häufige Fragen
Bis wann muss ich meinem Arbeitgeber die Schwangerschaft melden?
Es gibt keine feste Frist — das Gesetz sagt nur, du „sollst“ es tun, sobald du davon weißt (§ 15 MuSchG). Viele warten bis nach der zwölften Woche. Teile am besten auch den voraussichtlichen Entbindungstermin mit.
Warum ist die Meldung an den Arbeitgeber wichtig?
Erst ab der Mitteilung greifen der besondere Kündigungsschutz und die Pflicht des Arbeitgebers, deinen Arbeitsplatz auf Gefahren zu prüfen.
Mir wurde gekündigt, bevor ich es gemeldet habe — gilt der Schutz trotzdem?
Ja, wenn du die Schwangerschaft innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Kündigung nachmeldest, gilt der Kündigungsschutz trotzdem (§ 17 MuSchG).
Rechtsgrundlage & Quellen
- § 15 MuSchG — Mitteilung der Schwangerschaft (Soll-Vorschrift) ↗
- § 17 MuSchG — Kündigungsverbot, 2-Wochen-Nachmeldung ↗
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung — verbindlich ist die Auskunft der zuständigen Behörde.
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