Kindergeld beantragen (rückwirkend max. 6 Monate)
Geprüft · 04.07.2026💶 Geld-kritische Frist — hier geht bei Verspätung bares Geld verloren.
Kurz gesagt: Kindergeld bei der Familienkasse beantragen — rückwirkend gibt es höchstens 6 Monate.
Wann?
Fällig ab der Geburt; Zeitfenster: 6 Lebensmonate — harte Frist: danach droht Rechtsverlust.
Worum geht es?
Kindergeld beantragst du bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit — mit dem bundeseinheitlichen Formular KG1 plus 'Anlage Kind', bequem online über das BA-Portal (mit BundID sogar komplett ohne Unterschrift). Du brauchst deine Steuer-ID und die deines Kindes; die des Kindes kommt nach der Geburtsanmeldung automatisch per Post. Wichtig: Ausgezahlt wird rückwirkend nur für die letzten sechs Monate vor dem Antragsmonat. Wer später dran ist, verliert Geld — bei aktuell über 250 € pro Monat summiert sich das schnell.
Und wenn die Frist schon vorbei ist?
Du bekommst Kindergeld weiterhin ab jetzt und für die letzten sechs Monate rückwirkend — nur die Monate davor sind leider verloren. Das lässt sich nicht mehr ändern, und es passiert vielen Familien. Stell den Antrag jetzt sofort, damit ab heute kein weiterer Monat verfällt. Verbindliche Auskunft gibt die Familienkasse.
Rechtsgrundlage & Quellen
- § 70 Abs. 1 EStG — Auszahlung rückwirkend nur für die letzten sechs Monate ↗
- Familienkasse — Kindergeld online beantragen (KG1, BundID) ↗
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung — verbindlich ist die Auskunft der zuständigen Behörde.
Wann ist das bei euch dran?
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