Unterhaltsvorschuss prüfen (Alleinerziehende)
Geprüft · 04.07.2026Wichtiger Schritt rund um die Geburt.
Kurz gesagt: Alleinerziehend und der andere Elternteil zahlt nicht? Dann springt das Jugendamt mit Unterhaltsvorschuss ein — der Antrag lohnt schnell.
Wann?
Fällig 2 Wochen nach der Geburt; Zeitfenster: 60 Tage.
Worum geht es?
Zahlt der andere Elternteil keinen oder zu wenig Unterhalt, springt der Staat mit dem Unterhaltsvorschuss ein. Du beantragst ihn beim Jugendamt deines Wohnorts. Wichtig: Rückwirkend gibt es ihn längstens für den letzten Monat vor der Antragstellung — und auch das nur, wenn du dich nachweislich um Unterhalt vom anderen Elternteil bemüht hast. Also nicht aufschieben: erst formlos Unterhalt einfordern (dokumentieren!), dann zügig den Antrag stellen. Zusätzlich steht dir als Alleinerziehende steuerlich der Entlastungsbetrag zu (Steuerklasse II — Infos beim Finanzamt). Verbindlich sind Jugendamt bzw. Finanzamt.
Rechtsgrundlage & Quellen
- § 4 UhVorschG — rückwirkend längstens ein Monat, bei zumutbaren Bemühungen (Wortlaut geprüft 04.07.2026) ↗
- Familienportal des Bundes — Unterhaltsvorschuss ↗
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung — verbindlich ist die Auskunft der zuständigen Behörde.
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