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Eltern-Fristen

Unterhaltsvorschuss prüfen (Alleinerziehende)

Geprüft · 04.07.2026Wichtiger Schritt rund um die Geburt.

Kurz gesagt: Alleinerziehend und der andere Elternteil zahlt nicht? Dann springt das Jugendamt mit Unterhaltsvorschuss ein — der Antrag lohnt schnell.

Wann?

Fällig 2 Wochen nach der Geburt; Zeitfenster: 60 Tage.

Worum geht es?

Zahlt der andere Elternteil keinen oder zu wenig Unterhalt, springt der Staat mit dem Unterhaltsvorschuss ein. Du beantragst ihn beim Jugendamt deines Wohnorts. Wichtig: Rückwirkend gibt es ihn längstens für den letzten Monat vor der Antragstellung — und auch das nur, wenn du dich nachweislich um Unterhalt vom anderen Elternteil bemüht hast. Also nicht aufschieben: erst formlos Unterhalt einfordern (dokumentieren!), dann zügig den Antrag stellen. Zusätzlich steht dir als Alleinerziehende steuerlich der Entlastungsbetrag zu (Steuerklasse II — Infos beim Finanzamt). Verbindlich sind Jugendamt bzw. Finanzamt.

Rechtsgrundlage & Quellen

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung — verbindlich ist die Auskunft der zuständigen Behörde.

Wann ist das bei euch dran?

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