Bestellung zusätzlicher Geburtsurkunden
ℹ️ Ausfertigungen für Sozialleistungen (Elterngeld, Kindergeld) sind gebührenfrei (§ 64 Abs. 2 SGB X) — im Schreiben ausdrücklich benannt.
ℹ️ Viele Standesämter bieten die Bestellung auch online an — dieses Schreiben ist der Postweg.
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