Mitteilung der Schwangerschaft an den Arbeitgeber
ℹ️ Es gibt keine Mitteilungsfrist (§ 15 MuSchG ist eine Soll-Vorschrift) — aber erst ab der Mitteilung greifen Kündigungsschutz und Arbeitsschutzpflichten.
ℹ️ Zugang dokumentieren (Empfangsbestätigung oder E-Mail-Antwort).
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