Geburtsanzeige beim Standesamt (binnen einer Woche)
Geprüft · 04.07.2026Wichtiger Schritt rund um die Geburt.
Kurz gesagt: Die Geburt muss binnen einer Woche beim Standesamt angezeigt werden — die Klinik erledigt das meist für euch.
Wann?
Fällig ab der Geburt; Zeitfenster: 1 Wochen.
Worum geht es?
Die Geburt muss dem Standesamt des Geburtsorts binnen einer Woche angezeigt werden. Bei einer Klinik- oder Geburtshausgeburt erledigt das die Einrichtung — du reichst nur die Unterlagen ein (Ausweise, Heiratsurkunde bzw. Vaterschaftsanerkennung/Sorgeerklärung, Geburtsurkunden der Eltern) und teilst den Vornamen mit. Bei einer Hausgeburt müsst ihr selbst anzeigen! Die Geburtsanzeige ist der Startpunkt für fast alles Weitere: Ohne sie gibt es keine Geburtsurkunden — und ohne die kein Elterngeld, kein Kindergeld, keine Krankenversicherung fürs Kind.
Rechtsgrundlage & Quellen
- § 18 PStG — Anzeigefrist (eine Woche) ↗
- §§ 19, 20 PStG — Anzeigepflicht Eltern (Hausgeburt) bzw. Einrichtungen ↗
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung — verbindlich ist die Auskunft der zuständigen Behörde.
Wann ist das bei euch dran?
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