Kind bei der Krankenkasse anmelden (Familienversicherung)
Geprüft · 04.07.2026Wichtiger Schritt rund um die Geburt.
Kurz gesagt: Kind nach der Geburt formlos bei deiner Krankenkasse anmelden — die Familienversicherung kostet nichts.
Wann?
Fällig ab der Geburt; Zeitfenster: 30 Tage.
Worum geht es?
Melde dein Kind zeitnah bei deiner Krankenkasse an. In der gesetzlichen Familienversicherung ist das formlos und beitragsfrei — die meisten Kassen haben ein kurzes Online- oder Papierformular, dazu kommt die Geburtsurkunde. Die Anmeldung wirkt rückwirkend ab Geburt, dein Kind ist also von Tag 1 an versichert. Trotzdem nicht aufschieben: Für die U-Untersuchungen und die elektronische Gesundheitskarte brauchst du die Mitgliedschaft ohne Papierkram. Beamtinnen: Für beihilfeberechtigte Kinder zusätzlich die Beihilfestelle informieren; die Regeln unterscheiden sich je Bundesland.
Wie läuft das bei deiner Kasse?
Antragswege und Extras (Hebammen-Rufbereitschaft, Budgets von 200–500 €) unterscheiden sich je Kasse — wir haben die großen Kassen kuratiert.
Häufige Fragen
Wie melde ich mein Neugeborenes bei der Krankenkasse an?
Formlos bei der gesetzlichen Kasse eines Elternteils melden — die meisten Kassen haben dafür ein Online-Formular oder ein kurzes Formular in der App. Die Kasse braucht Geburtsdatum und Geburtsurkunde (kann nachgereicht werden) und schickt dann die Versichertenkarte des Kindes.
Gilt die Familienversicherung rückwirkend ab der Geburt?
Ja. Die beitragsfreie Familienversicherung in der GKV wirkt rückwirkend ab dem Geburtstag — das Kind ist also vom ersten Tag an versichert, auch wenn die Meldung etwas später erfolgt. Trotzdem zügig melden: Ohne Versichertenkarte wird es bei Kinderarzt und U-Untersuchungen umständlich.
Kostet die Familienversicherung fürs Baby etwas?
Nein — die Familienversicherung für Kinder ist in der gesetzlichen Krankenversicherung beitragsfrei, solange die Voraussetzungen erfüllt sind (§ 10 SGB V).
Und wenn ein Elternteil privat versichert ist?
Dann lohnt der genaue Blick: Je nach Einkommen der Eltern ist die beitragsfreie Familienversicherung ausgeschlossen, und das Kind wird privat versichert. Für die PKV gilt die Kindernachversicherung mit der 2-Monats-Frist — binnen zwei Monaten nach der Geburt ohne Gesundheitsprüfung.
Wie melde ich mein Kind bei einer privaten Kranken- oder Zusatzversicherung an?
Für private Krankenversicherer — auch für Zusatzversicherungen etwa bei DFV, HanseMerkur oder Deutscher Ring — gilt die Kindernachversicherung nach § 198 VVG: Meldest du dein Kind spätestens zwei Monate nach der Geburt an, muss der Versicherer es rückwirkend ab Geburt ohne Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeiten aufnehmen. Voraussetzung: Ein Elternteil ist dort seit mindestens drei Monaten versichert, und der Schutz des Kindes ist nicht höher als der des Elternteils.
Rechtsgrundlage & Quellen
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung — verbindlich ist die Auskunft der zuständigen Behörde.
Verwandte Fristen
- PKV-Kindernachversicherung (binnen 2 Monaten — Annahmezwang sichern!)Kind binnen 2 Monaten beim privaten Versicherer nachmelden — dann muss er es ohne Gesundheitsprüfung aufnehmen.
- Geburtsurkunden bestellen (mehrere Exemplare!)Gleich mehrere Geburtsurkunden bestellen — Elterngeld, Kindergeld und Krankenkasse wollen je ein Exemplar.
- Kindergeld beantragen (rückwirkend max. 6 Monate)Kindergeld bei der Familienkasse beantragen — rückwirkend gibt es höchstens 6 Monate.
Etwas veraltet oder falsch? Kurz melden — wir prüfen jede Angabe.
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