Kita-Anmeldungen nachfassen, Eingewöhnung planen
Geprüft · 04.07.2026Wichtiger Schritt rund um die Geburt.
Kurz gesagt: Bei den vorgemerkten Kitas nachhaken und die Eingewöhnung planen.
Wann?
Fällig 120 Tage nach der Geburt; Zeitfenster: 180 Tage.
Worum geht es?
Zwischen dem 4. und 10. Lebensmonat heißt es dranbleiben: Frag bei den Kitas nach, auf deren Listen ihr steht, aktualisiert Vormerkungen (viele Portale verlangen regelmäßige Bestätigung!) und plant rückwärts vom gewünschten Startdatum — die Eingewöhnung dauert typischerweise zwei bis sechs Wochen. Wenn sich kein Platz abzeichnet: Das Jugendamt ist für die Erfüllung des Rechtsanspruchs ab dem ersten Geburtstag zuständig — dort schriftlich Bedarf anmelden.
Wie läuft das bei euch vor Ort?
Die Kita-Anmeldung ist kommunal geregelt — Gutschein, Zentralportal oder Direktanmeldung, je nach Stadt. Wir haben die Verfahren der größten Städte kuratiert.
Rechtsgrundlage & Quellen
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung — verbindlich ist die Auskunft der zuständigen Behörde.
Verwandte Fristen
- U5 — Vorsorgeuntersuchung (6.–7. Lebensmonat)U5 im 6.–7. Lebensmonat in der Kinderarztpraxis.
- U4 — Vorsorgeuntersuchung (3.–4. Lebensmonat)U4 im 3.–4. Lebensmonat in der Kinderarztpraxis.
- Zweite Elternzeit-Phase planen (Fristen 7 bzw. 13 Wochen!)Für eine spätere Elternzeit-Phase gelten wieder Fristen: 7 Wochen Vorlauf (vor dem 3. Geburtstag) bzw. 13 Wochen danach.
Etwas veraltet oder falsch? Kurz melden — wir prüfen jede Angabe.
Wann ist das bei euch dran?
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