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Eltern-Fristen

Zweite Elternzeit-Phase planen (Fristen 7 bzw. 13 Wochen!)

Geprüft · 04.07.2026Wichtiger Schritt rund um die Geburt.

Kurz gesagt: Für eine spätere Elternzeit-Phase gelten wieder Fristen: 7 Wochen Vorlauf (vor dem 3. Geburtstag) bzw. 13 Wochen danach.

Wann?

Fällig 180 Tage nach der Geburt; Zeitfenster: 120 Tage.

Worum geht es?

Viele Familien planen eine zweite Elternzeit-Phase — oft für den Partner gegen Ende des Elterngeldbezugs, oder eine Verlängerung. Denk an die Anmeldefristen beim Arbeitgeber: Für Elternzeit vor dem dritten Geburtstag gilt die 7-Wochen-Frist, für Elternzeit zwischen drittem und achtem Geburtstag die 13-Wochen-Frist — jeweils in Textform. Wichtig: Was du bei der ersten Anmeldung für die ersten zwei Jahre festgelegt hast, bindet dich; Änderungen brauchen grundsätzlich die Zustimmung des Arbeitgebers. Rechtzeitig rechnen und anmelden.

Häufige Fragen

Welche Fristen gelten für eine spätere Elternzeit-Phase?

Für Elternzeit vor dem dritten Geburtstag gilt eine Anmeldefrist von sieben Wochen, für Elternzeit zwischen drittem und achtem Geburtstag von 13 Wochen — jeweils in Textform beim Arbeitgeber (§ 16 BEEG).

Kann ich eine einmal angemeldete Elternzeit später ändern?

Was du bei der ersten Anmeldung für die ersten zwei Jahre festgelegt hast, bindet dich. Spätere Änderungen brauchen grundsätzlich die Zustimmung des Arbeitgebers — also frühzeitig planen.

Rechtsgrundlage & Quellen

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung — verbindlich ist die Auskunft der zuständigen Behörde.

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