U6 — Vorsorgeuntersuchung (10.–12. Lebensmonat)
Geprüft · 04.07.2026Wichtiger Schritt rund um die Geburt.
Kurz gesagt: U6 im 10.–12. Lebensmonat in der Kinderarztpraxis.
Wann?
Fällig 274 Tage nach der Geburt; Zeitfenster: 13 Wochen.
Worum geht es?
Die U6 rund um den ersten Geburtstag (10.–12. Lebensmonat) prüft die Entwicklung des ersten Lebensjahres: Stehen und erste Schritte, Feinmotorik, Sprachverständnis und erste Worte, Hören und Sehen. Außerdem werden fällige Impfungen besprochen und nachgeholt. In einigen Bundesländern gibt es ein verbindliches Einlade- und Meldewesen für U-Untersuchungen — auf Erinnerungsschreiben also reagieren.
Rechtsgrundlage & Quellen
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung — verbindlich ist die Auskunft der zuständigen Behörde.
Verwandte Fristen
- Sächsisches Landeserziehungsgeld — aktueller Stand (nur Sachsen)Nur Sachsen: Es gibt (noch) ein Landeserziehungsgeld — vor dem Antrag den aktuellen Stand prüfen, die Abschaffung ist angekündigt.
- Zweite Elternzeit-Phase planen (Fristen 7 bzw. 13 Wochen!)Für eine spätere Elternzeit-Phase gelten wieder Fristen: 7 Wochen Vorlauf (vor dem 3. Geburtstag) bzw. 13 Wochen danach.
- U5 — Vorsorgeuntersuchung (6.–7. Lebensmonat)U5 im 6.–7. Lebensmonat in der Kinderarztpraxis.
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