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Eltern-Fristen

PKV-Kindernachversicherung (binnen 2 Monaten — Annahmezwang sichern!)

Geprüft · 04.07.2026💶 Geld-kritische Frist — hier geht bei Verspätung bares Geld verloren.

Kurz gesagt: Kind binnen 2 Monaten beim privaten Versicherer nachmelden — dann muss er es ohne Gesundheitsprüfung aufnehmen.

Wann?

Fällig ab der Geburt; Zeitfenster: 2 Lebensmonate — harte Frist: danach droht Rechtsverlust.

Worum geht es?

In der privaten Krankenversicherung wird dein Kind nicht automatisch mitversichert — es braucht einen eigenen Vertrag. Meldest du es spätestens zwei Monate nach der Geburt rückwirkend an, muss dein Versicherer es ohne Gesundheitsprüfung, ohne Risikozuschläge und ohne Wartezeiten aufnehmen (Voraussetzung: ein Elternteil ist dort seit mindestens drei Monaten versichert; der Schutz des Kindes darf nicht höher sein als deiner). Verpasst du die Frist, kann der Versicherer eine Gesundheitsprüfung verlangen — bei einem Kind mit Vorerkrankungen kann das sehr teuer werden oder zur Ablehnung führen.

Und wenn die Frist schon vorbei ist?

Die Zwei-Monats-Frist für die Nachversicherung ohne Gesundheitsprüfung ist leider vorbei. Dein Kind kann trotzdem versichert werden — der Versicherer darf jetzt aber eine Risikoprüfung durchführen. Sprich zeitnah mit deiner PKV und vergleiche notfalls Alternativen (z. B. Wechsel eines Elternteils in die GKV ist ein größeres Thema — dazu unabhängige Beratung suchen). Wichtig ist jetzt: Kind so schnell wie möglich versichern.

Häufige Fragen

Wie lange habe ich Zeit, mein Kind privat nachzuversichern?

Meldest du dein Kind spätestens zwei Monate nach der Geburt rückwirkend an, muss dein Versicherer es ohne Gesundheitsprüfung, ohne Risikozuschläge und ohne Wartezeiten aufnehmen (§ 198 VVG). Voraussetzung: Ein Elternteil ist dort seit mindestens drei Monaten versichert.

Was passiert, wenn ich die Zwei-Monats-Frist verpasse?

Dann darf der Versicherer eine Risiko- bzw. Gesundheitsprüfung verlangen. Bei einem Kind mit Vorerkrankungen kann das teuer werden oder sogar zur Ablehnung führen. Deshalb möglichst früh nach der Geburt melden.

Wird mein Kind in der PKV automatisch mitversichert?

Nein. Anders als in der gesetzlichen Familienversicherung braucht dein Kind in der PKV einen eigenen Vertrag — es wird nicht automatisch mitversichert.

Rechtsgrundlage & Quellen

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung — verbindlich ist die Auskunft der zuständigen Behörde.

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