Mutterschaftsgeld beim Bundesamt für Soziale Sicherung beantragen (max. 210 €)
Geprüft · 04.07.2026Wichtiger Schritt rund um die Geburt.
Kurz gesagt: Mutterschaftsgeld (einmalig bis 210 €) online beim Bundesamt für Soziale Sicherung beantragen — mit der Bescheinigung über den Termin.
Wann?
Fällig 7 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin; Zeitfenster: 30 Tage.
Worum geht es?
Als privat versicherte Arbeitnehmerin zahlt nicht die Krankenkasse dein Mutterschaftsgeld, sondern die Mutterschaftsgeldstelle des Bundesamts für Soziale Sicherung — einmalig höchstens 210 €. Den Antrag stellst du online (mit BundID, geht am schnellsten) oder per Post, mit der Bescheinigung über den voraussichtlichen Entbindungstermin; sie darf frühestens sieben Wochen vor dem ET ausgestellt werden. Zusätzlich zahlt dein Arbeitgeber während der Schutzfristen einen Zuschuss auf dein Netto. Stelle den Antrag, sobald du die Bescheinigung hast.
Häufige Fragen
Wo bekommen privat Versicherte Mutterschaftsgeld?
Nicht von der Krankenkasse, sondern von der Mutterschaftsgeldstelle des Bundesamts für Soziale Sicherung — einmalig höchstens 210 € (§ 19 Abs. 2 MuSchG). Zusätzlich zahlt dein Arbeitgeber während der Schutzfristen einen Zuschuss auf dein Netto.
Wie beantrage ich das Mutterschaftsgeld beim Bund?
Online über das Bundesamt für Soziale Sicherung (mit BundID am schnellsten) oder per Post — mit der Bescheinigung über den voraussichtlichen Entbindungstermin. Die darf frühestens sieben Wochen vor dem ET ausgestellt werden. Stelle den Antrag, sobald du sie hast.
Rechtsgrundlage & Quellen
- § 19 Abs. 2 MuSchG — Mutterschaftsgeld zu Lasten des Bundes, höchstens 210 € ↗
- Bundesamt für Soziale Sicherung — Mutterschaftsgeldstelle (inkl. Online-Antrag, geprüft 04.07.2026) ↗
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung — verbindlich ist die Auskunft der zuständigen Behörde.
Verwandte Fristen
- Elternzeit beim Arbeitgeber anmelden (7-Wochen-Frist!)Elternzeit spätestens 7 Wochen vor ihrem Beginn beim Arbeitgeber anmelden — eine E-Mail reicht, der Zugang muss nachweisbar sein.
- Mutterschaftsgeld beim Bundesamt für Soziale Sicherung beantragen (GKV-familienversichert, max. 210 €)Als Familienversicherte bekommst du das Mutterschaftsgeld (einmalig bis 210 €) nicht von der Kasse, sondern vom Bundesamt für Soziale Sicherung — online beantragen.
- Mutterschaftsgeld bei der Krankenkasse beantragenDie Bescheinigung über den errechneten Termin an deine Krankenkasse schicken — mehr braucht es fürs Mutterschaftsgeld nicht.
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