Mutterschutz beginnt (6 Wochen vor dem ET)
Geprüft · 04.07.2026Gut zu wissen — ohne harte Frist.
Kurz gesagt: Ab jetzt gilt Mutterschutz: In den 6 Wochen vor dem Termin musst du nicht mehr arbeiten (du darfst freiwillig).
Wann?
Fällig 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin.
Worum geht es?
Ab heute musst du nicht mehr arbeiten: Die Mutterschutzfrist beginnt sechs Wochen vor dem errechneten Termin. In dieser Zeit darfst du nur weiterarbeiten, wenn du es ausdrücklich möchtest — und kannst das jederzeit widerrufen. Nach der Geburt gilt ein absolutes Beschäftigungsverbot von acht Wochen, bei Früh- und Mehrlingsgeburten oder einer Behinderung des Kindes von zwölf Wochen. Kommt dein Kind früher, verlängert sich die Frist nach der Geburt um die nicht genutzten Tage.
Rechtsgrundlage & Quellen
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung — verbindlich ist die Auskunft der zuständigen Behörde.
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