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Eltern-Fristen

Mutterschutz beginnt (6 Wochen vor dem ET)

Geprüft · 04.07.2026Gut zu wissen — ohne harte Frist.

Kurz gesagt: Ab jetzt gilt Mutterschutz: In den 6 Wochen vor dem Termin musst du nicht mehr arbeiten (du darfst freiwillig).

Wann?

Fällig 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin.

Worum geht es?

Ab heute musst du nicht mehr arbeiten: Die Mutterschutzfrist beginnt sechs Wochen vor dem errechneten Termin. In dieser Zeit darfst du nur weiterarbeiten, wenn du es ausdrücklich möchtest — und kannst das jederzeit widerrufen. Nach der Geburt gilt ein absolutes Beschäftigungsverbot von acht Wochen, bei Früh- und Mehrlingsgeburten oder einer Behinderung des Kindes von zwölf Wochen. Kommt dein Kind früher, verlängert sich die Frist nach der Geburt um die nicht genutzten Tage.

Häufige Fragen

Wann beginnt der Mutterschutz?

Sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin. Ab diesem Tag musst du nicht mehr arbeiten (§ 3 MuSchG). Unser Mutterschutz-Rechner zeigt dir das genaue Datum, wenn du deinen ET eingibst.

Muss ich in den sechs Wochen vor dem Termin arbeiten?

Nein. In dieser Zeit darfst du nur weiterarbeiten, wenn du es ausdrücklich möchtest — und kannst diese Entscheidung jederzeit widerrufen. Nach der Geburt gilt dagegen ein absolutes Beschäftigungsverbot.

Wie lange dauert der Mutterschutz nach der Geburt?

Acht Wochen. Bei Früh- und Mehrlingsgeburten oder einer Behinderung des Kindes sind es zwölf Wochen. Kommt dein Kind früher als errechnet, verlängert sich die Frist nach der Geburt um die vorher nicht genutzten Tage.

Rechtsgrundlage & Quellen

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung — verbindlich ist die Auskunft der zuständigen Behörde.

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