U1 — Neugeborenen-Erstuntersuchung (direkt nach der Geburt)
Geprüft · 04.07.2026Gut zu wissen — ohne harte Frist.
Kurz gesagt: Die U1 passiert direkt nach der Geburt im Kreißsaal — ihr müsst nichts organisieren.
Wann?
Fällig ab der Geburt; Zeitfenster: 1 Tage.
Worum geht es?
Die U1 findet unmittelbar nach der Geburt statt — in der Klinik oder durch die Hebamme bei einer Hausgeburt. Geprüft werden Atmung, Herzschlag, Hautfarbe, Muskelspannung und Reflexe (APGAR), dazu Nabelschnurblut. Du musst nichts organisieren; die Untersuchung wird im gelben Kinderuntersuchungsheft dokumentiert. Das gelbe Heft gut aufbewahren — es begleitet alle weiteren U-Untersuchungen.
Rechtsgrundlage & Quellen
- G-BA — Kinder-Richtlinie (Früherkennungsuntersuchungen) ↗
- G-BA — Kinderuntersuchungsheft (Zeitfenster U1–U9) ↗
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung — verbindlich ist die Auskunft der zuständigen Behörde.
Verwandte Fristen
- Elterngeld beantragen (rückwirkend max. 3 Lebensmonate!)Elterngeld direkt nach der Geburt beantragen — rückwirkend gibt es nur die letzten 3 Lebensmonate.
- Geburtsanzeige beim Standesamt (binnen einer Woche)Die Geburt muss binnen einer Woche beim Standesamt angezeigt werden — die Klinik erledigt das meist für euch.
- Kind bei der Krankenkasse anmelden (Familienversicherung)Kind nach der Geburt formlos bei deiner Krankenkasse anmelden — die Familienversicherung kostet nichts.
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Wann ist das bei euch dran?
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